*** URSPRUNGSREVISION ***

# Normausarbeitungsprozeß des Planteam Instituts für Normung

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= BITTE UM RECHTSWIRKSAMKEIT =
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## Einleitung
Für den geordneten Hergang des Veröffentlichens von Normen
verordnet das Planteam Institut für Normung in diesem Doku-
ment seine Korpusstruktur und stellt folgende Bedingungen
für das Veröffentlichen einer Norm auf:
 (1)  Alle verantwortlichen Autoren sind immatrikuliert.
 (2)  Ein fachversierter Obmann hat die Erzeugnisse der
      Autoren gebilligt
 (3)  Der Ältestenrath bestätigt die Veröffentlichung und den
      Grad der Verbindlichkeit der Norm.


## Akteure

Die in § 1 Abs. 2 postulierte Rolle übernehmen die Inspektoren des
Planteam Instituts für Normung; sie werden durch den Ältestenrath
ernannt. Ihnen wird die Pflicht des verantwortungsbewußten Sichtens
von Anträgen und des fachgerechten Anfertigens von Normdokumenten
zutheil.


## Dokumententypen

Das System des Instituts für Normung kennt vier Dokumenttypen.
In aufsteigender Wirksamkeit sind dies die Folgenden:

* Entwurf:     Atomare, unveränderliche Texteinheit. Entwürfe
             werden stets einem Antrage zugeordnet und kön-
             nen durch den zuständigen Inspektor und durch
             den Antragsteller nebst autorisierten Nutzern
             erstellt werden.
* Antrag:      Menge von Entwürfen bezüglich eines Normungs-
             gegenstandes. Anträge werden durch Immatriku-
             lierte erstellt und einem Inspektor zugeordnet.
             Sollte es sich bei einem Antrage um einen Än-
             derungsantrag an einer bestehenden Norm handeln,
             so ist auch die Bezugsnorm kenntlich gemacht.
* Revision:    Dokument, das eine bestehende Norm modifizert.
             Es wird einzig und allein durch einen zuständigen
             Inspektor ausgestellt und enthält weiterhin In-
             formationen über die entscheidenden Anträge be-
             ziehungsweise Entwürfe. Revisionen haben einen
             Autorisierungsbeleg (s.u.) beigelegt, der die
             Zustimmung des Ältestenrathes zur Veröffentli-
             chung mittels Unterschriften dokumentiert.
* Norm:        Stets finalisiertes, für die Öffentlichkeit
             bestimmtes Dokument, das den aktuellen Stand der
             Vereinbarung zwischen Ältestenrath, Inspektoren
             und Autoren darstellt. Eine Norm führt den Au-
             torisierungsbeleg der aktuellen Revision mit
             und wird dem Inspektor zugeordnet, der den Er-
             stellungsantrag der Norm beaufsichtigte.


## Beleg der Gültigkeit einer Norm

Um zu belegen, daß eine Norm in ihrer aktuellen Fassung die
Billigung des Ältestenrathes erhalten hat, ist ein Autori-
sierungsbeleg vonnöthen. Ein solcher existiert in zwei Aus-
prägungen:

* Legitimationsbeleg:  Der Legitimationsbeleg gibt Auskunft
    darüber, daß der Ältestenrath den Normkandidaten zur Kennt-
    nis genommen und für gut befunden hat. Er trägt die Unter-
    schrift mindestens eines Mitgliedes des Ältestenrathes.
    Durch ihn zertifizierte Normen erhalten einen Empfehlungs-
    charakter.
* Dekret der Rechtswirksamkeit:  Ein Dekret der Rechtswirksam-
    keit weist eine Norm als eine Sonderform des Typs aus, die
    einen Verordnungscharakter besitzt. Es bedarf der Unter-
    schrift aller Mitglieder des Ältestenrathes und wird in der
    Regel in Form eines Auszuges aus dem Firmengesetzblatt vor-
    gelegt.


## Errata

Werden geringfügige Fehler in einem Normdokument entdeckt, die
eines vollen Änderungsantrages nicht wert sind, so können diese
durch Errata korrigiert werden. Sie verändern das Erscheinungs-
bild der Norm nicht, sondern werden als Anhang beigelegt. Jeder
Immatrikulierte kann ein Erratum beantragen, das vor der Veröffent-
lichung der Zustimmung des Inspektors, nicht jedoch der des Äl-
testenrathes bedarf.